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Bundesgerichtshof bestätigt Vertrauensschutz gegen Notarverordnung
Mit Beschluss vom 26. November 2007 (NotZ 6/07) hat der Notarsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die Hamburger Justizbehörde den Sozien des Notariats am Alstertor in rechtswidriger Weise die Genehmigung ihrer Sozietät verweigert hat.
Die Justizbehörde hatte im Sommer 2005 unter der Leitung ihres inzwischen entlassenen Präses Dr. Roger Kusch ohne Vorankündigung und gegen den Widerstand der Hamburger Wirtschaft durch die sog. Notarverordnung (NotarVO) erstmals eine Größenbeschränkung für Notarsozietäten in Hamburg eingeführt. Nach dieser Verordnung sollte es Notaren im Regelfall verboten sein, Sozietäten aus mehr als drei Partnern zu bilden. Dies führte zum Bruch mit einer mehr als 100jährigen Tradition größerer Notarsozietäten in Hamburg. Als Rechtfertigung dieser Beschränkung wurde hauptsächlich eine angeblich erstrebte räumliche Dezentralisierung der Notariate zur Stärkung der notariellen Versorgung in den Stadtteilen vorgebracht. Nachdem der Senat auf eine Kleine Anfrage in der Bürgerschaft einräumen musste, dass in Wahrheit keinerlei Beschwerden aus der Bevölkerung vorlagen, wurde dieses Argument weitgehend zurückgezogen. Es blieb jedoch unklar, welche wirklichen Motive den damaligen Senator Kusch zu seinem Vorgehen veranlasst hatten.
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