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Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Vermeidung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich wichtige Änderungen, insbesondere bei der Gründung und der Übertragung von Anteilen an einer GmbH. Mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde eine neue "Einstiegsvariante" der GmbH geschaffen, die mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital auskommt. Sie unterliegt dafür auch besonderen Einschränkungen (siehe Mandanteninformation Unternehmergesellschaft). Außerdem hat der Gesetzgeber vor allem für Einpersonengründungen mit niedrigem Stammkapital ein vereinfachtes Gründungsverfahren mit einem gesetzlich geregelten Musterprotokoll eingeführt. Das Musterprotokoll bringt Einsparungen bei den Notargebühren, hat aber inhaltlich gravierende Schwächen (siehe Mandanteninformation Musterprotokoll). Außerdem steigert das MoMiG ganz erheblich die Bedeutung der Gesellschafterliste, was jeder Gesellschafter und jeder Geschäftsführer einer klassischen GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) wissen sollte. Eine Übersicht über die verschiedenen Varianten bei der Gründung einer GmbH finden Sie hier: (Mandanteninformation Erscheinungsformen der GmbH im Vergleich). Bitte beachten Sie, dass diese Informationen ohne jede Gewähr zur Verfügung gestellt werden und eine konkret-individuelle Beratung nicht ersetzen können. Hierfür stehen wir gerne zur Verfügung.