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FAQ
Wie wird man Notar?

Wie wird man Notariatsmitarbeiter?

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?

Wonach richten sich die Notargebühren?

Was ist der Unterschied zwischen hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren?

Warum werden notarielle Urkunden vorgelesen?

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?


Wie wird man Notar?
Der Zugang zum Notarberuf ist gesetzlich beschränkt, um die hohe Qualifikation und die Unabhängigkeit der Notare zu sichern. Die Einzelheiten unterscheiden sich zwischen dem hauptberuflichen Notariat und dem Anwaltsnotariat. In Hamburg besteht das hauptberufliche Notariat. Die Zahl der hamburgischen Notare schwankt - abhängig vom Urkundsaufkommen in der Stadt - traditionell zwischen 75 und 85. Wer hier Notar werden möchte, muss zunächst die beiden juristischen Staatsexamina erfolgreich abgelegt haben. Als weitere Vorbereitung auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als hauptberuflicher Notar sieht der Gesetzgeber einen regelmäßig dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor vor. Der Zugang zum Anwärterdienst ist ebenfalls begrenzt und erfolgt strikt leistungsbezogen. Ausschlaggebend sind insbesondere die Examensnoten in den beiden juristischen Staatsprüfungen. Einstellungen erfolgen durch die Justizbehörde. Notarassessoren werden während des Anwärterdienstes umfassend auf ihre künftige Tätigkeit als Notare vorbereitet. Nach einer gewissen Einarbeitungszeit können sie Notarvertretungen übernehmen (z.B. als Urlaubsvertretung) und damit selbständig Beurkundungen durchführen.
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Wie wird man Notariatsmitarbeiter?
Die Arbeit in einem Notariat ist ein interessanter und abwechslungsreicher Beruf. Je nach individueller Leistungsfähigkeit werden Mitarbeiter in die Gestaltung und Durchführung von Urkunden einbezogen. Für die Kommunikation mit den Mandanten sind sie besonders wichtig. Unsere Notariatsmitarbeiter haben eine qualifizierte Ausbildung absolviert. Überwiegend handelt es sich um Notarfachangestellte, die im Rahmen des dualen Systems eine speziell auf die Tätigkeit in einem hauptberuflichen Notariat ausgerichtete schulische und praktische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Viele Mitarbeiter haben weitergehende Qualifikationen erworben, teilweise sogar im Rahmen eines fachbezogenen Studiums an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften.
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Worin besteht der Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt?
Rechtsanwälte werden auf der Grundlage einer privaten vertraglichen Vereinbarung tätig. Sie sind Interessenvertreter und treten daher häufig in streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht auf. Für die Zulassung zum Anwaltsberuf besteht keine zahlenmäßige Begrenzung. Notare sind hingegen Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden daher hoheitlich tätig. Im Verhältnis zu den Beteiligten sind sie strikt zur Neutralität verpflichtet; sie dürfen daher niemals einseitig Partei ergreifen. Die Zulassung zum Notarberuf ist beschränkt. Eine auf den ersten Blick schwer verständliche Vermischung ergibt sich bei den Anwaltsnotaren. Das Anwaltsnotariat ist eine historisch bedingte Besonderheit, die in einigen deutschen Bundesländern anzutreffen ist. Anwaltsnotare sind im Hauptberuf Rechtsanwälte, üben aber im Nebenberuf notarielle Amtstätigkeiten aus. Soweit sie als Notare auftreten, sind sie daher ebenfalls zur Neutralität verpflichtet.
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Wonach richten sich die Notargebühren?
Die Notargebühren sind in der Kostenordnung für alle Notare einheitlich festgelegt. Sie hängen zunächst ab von dem gesetzlichen Gebührensatz, der z.B. für die Beurkundung von Verträgen 20/10 beträgt. Die Höhe der einzelnen Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Die Einzelheiten können einer Gebührentabelle entnommen werden, die eine Anlage zur Kostenordnung bildet. Vereinbarungen über die Höhe von Notargebühren sind gesetzlich verboten. Im Ergebnis sind notarielle Dienstleistungen somit besonders günstig - häufig nicht einmal kostendeckend -, wenn der Geschäftswert moderat oder niedrig ist. So liegt die Gebühr für die Beurkundung eines Einzeltestamentes bei einem Vermögen von EUR 50.000,-- bei EUR 132,-- (zzgl. MwSt.). Dagegen entsteht eine höhere Gebühr, wenn der Verkauf einer exklusiven Immobilie oder die Veräußerung einer bedeutenden Gesellschaftsbeteiligung beurkundet wird. Die höhere Gebühr entspricht hier der gesteigerten wirtschaftlichen Verantwortung des Notars.

Die gesetzlichen Gebühren knüpfen in der Regel an die Beurkundung oder Beglaubigung von Erklärungen an. Bei der Beurkundung wird das Honorar für die inhaltliche Gestaltung und die Beratungsleistungen durch die Beurkundungsgebühr abgegolten. Bitte beachten Sie aber, dass nach der gesetzlichen Regelung auch dann Gebühren entstehen, wenn Sie einen Entwurf erbitten, dann aber - aus welchen Gründen auch immer - keine Beurkundung wünschen. Bei Beglaubigungen wird danach unterschieden, ob wir den Entwurf gefertigt oder nur Ihre Unterschrift beglaubigt haben.

Für einige Tätigkeiten des Notars entstehen besondere Gebühren. Dies betrifft zum einen die Hebegebühr für ein Notaranderkonto (siehe Treuhandtätigkeit). Zum anderen entstehen nach der gesetzlichen Regelung Nebengebühren für bestimmte Betreuungstätigkeiten, deren Umfang sich nach dem Einzelfall richtet.

Selbstverständlich ist es legitim, wenn Sie sich vorab darüber informieren wollen, welche Gebühren für unsere notariellen Leistungen anfallen. Sie können sich hierzu jederzeit mit einem Mitarbeiter unseres Notariats in Verbindung setzen.
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Was ist der Unterschied zwischen hauptberuflichen Notaren und Anwaltsnotaren?
Aus historischen Gründen gibt es in Deutschland unterschiedliche Notariatsverfassungen.
International bildet das hauptberufliche Notariat den Regelfall. Hier sind die Notare auf die Wahrnehmung notarieller Amtsgeschäfte spezialisiert. Sie dürfen somit nicht zusätzlich als Rechtsanwälte tätig sein. Den Gegensatz hierzu bildet das Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die im Nebenberuf zugleich als Notare tätig sind. In der Regel nehmen sie daher deutlich weniger notarielle Amtsgeschäfte wahr als ein hauptberuflicher Notar. Unsere Sozien sind - wie alle hamburgischen Notare - hauptberufliche Notare. Das hauptberufliche Notariat besteht auch in vielen anderen Regionen Deutschlands (z.B. in Bayern oder im Rheinland). Hingegen sind in den benachbarten Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein Anwaltsnotare tätig.
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Warum werden notarielle Urkunden vorgelesen?
Das Beurkundungsgesetz sieht vor, dass notariell beurkundete Erklärungen den Beteiligten in Gegenwart des Notars vorgelesen werden müssen. Wenn lediglich eine Beglaubigung von Unterschriften vorgesehen ist, kann eine Verlesung unterbleiben. Wird eine verlesungspflichtige Urkunde ganz oder teilweise nicht vorgelesen, ist die Beurkundung regelmäßig unwirksam. Die vollständige Verlesung gehört daher zu den zentralen Amtspflichten des Notars. Die Verlesung einer Urkunde durch den Notar sollte von den Parteien nicht als lästige Pflichtübung empfunden werden. Sie dient dazu, den gesamten Text zu besprechen und alle etwaigen Fragen zu klären. Häufig fällt den Beteiligten erst während der Verlesung auf, dass sie einen bestimmten Punkt übersehen haben. Dies ist selbstverständlich kein Problem: Der betreffende Text wird in der Beurkundung geändert.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Beurkundung?
Bei einer Beglaubigung wird grundsätzlich nur die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt. Häufig wird der Notar allerdings zusätzlich gebeten, den Inhalt der zu beglaubigenden Erklärung zu entwerfen. Die notarielle Beurkundung führt zu einer weitergehenden Verantwortung des Notars. Er muss in rechtlicher Hinsicht für den Inhalt der beurkundeten Erklärungen einstehen. Dies gilt auch für Entwürfe, die der Notar ausnahmsweise nicht selbst gefertigt hat. Hier findet daher vor der Beurkundung stets eine sorgfältige Überprüfung durch den Notar statt.

Der Gesetzgeber lässt daher eine Beglaubigung genügen, wenn es primär darum geht, die Identität der unterzeichnenden Person sicherzustellen. Dagegen bedarf es einer notariellen Beurkundung, wenn die Beteiligten durch die Mitwirkung des Notars inhaltlich vor falschen oder übereilten Entschlüssen geschützt werden sollen.
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