Dr. Robert Diekgräf

Robert Diekgräf ist seit 1998 Notar und Partner der Sozietät. Er ist Begleiter seiner breitgestreuten Mandanten in allen Facetten des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erb- und Familienrechts. Projektentwicklungen im Immobilienbereich gehören ebenso zu seinen Tätigkeiten wie Portfoliokäufe und die Begleitung von institutionellen Immobilieninvestoren, aber mit großer Freude auch der "normale" Immobilienkaufvertrag. Neben der Begleitung von Konzernen in allen Bereichen des Gesellschafts- und Umwandlungsrechts gehören auch Unternehmenstransaktionen zu seinen Kerngebieten. Zudem begleitet er Familien in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge und in dem Bereich der persönlichen Vorsorge. Dazu gehören neben Überlassungsverträgen auch Testamente und vorbeugende Eheverträge. Besonders faszinieren ihn auch nach mehr als 20 Jahren im Notariat der Abwechslungsreichtum, die ständigen Veränderungen und die kleinen und großen Dinge, die Menschen bewegen.

Robert Diekgräf wurde 1962 geboren, ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder. Auch die Enkelgeneration ist schon am Start.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und dem ersten Staatsexamen stieg er um zum Marketing-Trainee bei Unilever. Der Weg zurück zur Juristerei begann über seine Dissertation im Aktienrecht, gefolgt von der Referendarzeit und einer gleichzeitigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität in Hamburg im Bereich Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Nach dem zweiten Staatsexamen war Robert Diekgräf für einige Jahre als Syndikusanwalt für Gesellschafts- und Kartellrecht bei der Axel Springer Verlag AG tätig, wo er zuletzt direkt dem Vorsitzenden des Vorstands berichtete. Die dort gesammelten Erfahrungen führten zu einem Wechsel in die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Selbständigkeit des Notars.