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Unsere Arbeitsbereiche werden zum einen bestimmt durch die gesetzlichen Zuständigkeiten des Notars. So läuft etwa im Immobilienrecht nahezu alles über den Notar. Auch die rechtliche Betreuung der Gründung, Veräußerung und Umstrukturierung von Unternehmen hat der Gesetzgeber in vielen Fällen in die Hände des Notars gelegt. Im Familien- und Erbrecht ist der Notar ebenfalls für zahlreiche besonders wichtige Geschäfte zuständig. Zum anderen stehen wir Ihnen auch über die gesetzlichen Zuständigkeiten hinaus jederzeit als unabhängiger Dienstleister in Sachen Recht zur Verfügung. |
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